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Eigentümerverantwortlichkeit
Als Eigentümer von Immobilien jeder Art, sei es ein Schulhaus, eine Turnhalle, ein Sportplatz, Werkhofgebäude oder andere der Gemeinde oder Kirchgemeinde gehörenden Häuser und Anlagen bis hin zum Mehrfamilienhausbesitzer oder Privateigentümer sind zahlreiche Verantwortlichkeiten vom Gesetz her vorhanden.
Einige Fragestellungen sind zum Beispiel:
- Sind alle Gefährdungsstellen regelmässig analysiert, dokumentiert, informiert und auch für sogenannte ‘Dritte’ (z.B. Handwerker) aufbereitet?
- Ist die Brandschutzverordnung vollständig eingehalten und ein Flucht- und Rettungsplan wo notwendig vorhanden?
- Wird die Schneeräumung / Enteisung dokumentiert, zeitnah und richtig ausgeführt?
- Werden alle vorgeschriebenen Unterhaltsarbeiten nach Gesetz und Versicherungsvorschriften durchgeführt?
- Sind Gebäude und Plätze bezüglich Absturzgefahren nach Vorschrift gesichert?
- Ist das Gebäude bezüglich Sturz- und Stolpergefahren nach Vorschrift gesichert?
- Sind alle elektrischen Installationen und Geräte nach Vorschrift kontrolliert und gewartet?
- Bestehen Gesundheitsgefährdungen, wie z. B. zu hohe Radon- oder ElektrosmogBelastungen?
- Ist die Ergonomie vorhandener Arbeitsplätze erfüllt?
- Werden chemische Produkte (z.B. Reinigungsmaterial) vorschriftsgemäss gelagert und eingesetzt?
- Ist das Gebäude für unbefugten Zugang genügend geschützt?
- Wurde die ‘Besitzstandswahrung’ durch einen Umbau / Renovation unbemerkt aufgehoben?
Um gesetzeskonform unterwegs zu sein und die Nachweispflicht bei einem allfälligen Unfall oder Sachschaden erfüllt zu haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
So werden u.a. die Geländer- und Brüstungshöhen, Fussleisten, Abstände von Gitterstäben, Treppen und Handläufe ausgemessen und wo notwendig Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen. Alle möglichen Gesundheitsgefährdungen werden gemessen und überprüft um beispielsweise zu stark strahlende WLAN-Geräte zu erkennen oder einen erhöhten Radongehalt im Keller festzustellen.
Auch bezüglich Einhaltung der Brandschutzvorschriften wie z.B. Fluchtwege und dessen notwendige Markierung und Beleuchtung oder Lagerung von Brandlasten und Erkennen von möglichen Brandgefahren, vorgängige Kontrollen sind in jedem Fall besser als Brandursachenuntersuchungen.
Ihr Treier + Partner Team